Vielen Landwirt:innen wissen um den Nutzen von Agroforst für Boden und Klima. Kosten und Risiken sind allerdings für die meisten Betriebe zu hoch. Damit neue Agroforstsysteme angelegt werden, braucht es eine attraktive Förderung, die folgende Punkte beinhaltet:
Unser Vorschlag: Die Bundesländer brauchen ein Agroforst-Investitionsförderprogramm. Eine Staffelung nach Hektar der Agroforstfläche und Komplexität des Systems ist sinnvoll.
Derzeit gibt es in vier Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Sachsen, Niedersachsen) Investitionsförderprogramme für Agroforstsysteme. Diese sind essentiell, da Gehölze erst nach einigen Jahren Erträge abwerfen und daher bis zu diesem Zeitpunkt nur Kosten für die Landbewirtschafter:innen anfallen, parallel aber gesamtgesellschaftliche Ökosystemleistungen erbracht werden.
Erläuterungen: Die Anlage eines Agroforstsystems stellt für die Landwirtschaftsbetriebe eine große Investition dar, wobei ein Kapitalrückfluss erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der Anlage zu erwarten ist. Aus diesem Grund regt die EU ausdrücklich dazu an, Investitionsbeihilfen anzubieten. Gemäß Verordnung (EU) 2021/2115 Art. 73 Abs. 4 Buchst. c Nr. i können die Investitionskosten für die Einrichtung eines Agroforstsystems bis zu 100 % gefördert werden. Diese seitens der EU geschaffene Möglichkeit wird in Deutschland nur in Ansätzen in Anspruch genommen, was dem Umsetzungswillen auf EU-Ebene widerstrebt. Aktuell wird hierzulande beispielsweise in Bayern eine Förderung für die Anlage von Agroforstsystemen bereitgestellt. Zwar werden auch hier nicht 100 % der investiven Kosten gefördert, aber immerhin 65 %, wobei der Förderhöchstbetrag in Abhängigkeit des Agroforstsystemtyps zwischen 1.566 und 5.271 €/ha Gehölzfläche variiert. Diese Beträge decken zwar bei Weitem nicht die tatsächlichen Investitionskosten und sollten erhöht werden, stellen aber immerhin eine nennenswerte Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bei der Anlage von Agroforstflächen dar. Somit kann diese Art der Anlagenförderung im Ansatz als Blaupause für andere Bundesländer dienen.
Die Tatsache, dass in den meisten anderen Bundesländern bislang keine Investitionsförderung für Agroforstsysteme angeboten wird, steht im klaren Widerspruch zum nationalen GAP-Strategieplan. Demnach gibt es eine Beibehaltungsprämie, für die der Bund zuständig ist (angelegt als Öko-Regelung 3), und eine Förderung der Flächenanlage, für die die Länder zuständig sind. Beides in Kombination soll die Grundlage zur Erreichung des Flächenzieles darstellen. Bundesländer, die keine Investitionsförderung für Agroforstsysteme anbieten, halten sich folglich nicht an die im GAP-Strategieplan der Bundesregierung formulierten Zielmaßgaben. Damit wird auch in Kauf genommen, dass die damit verbundenen Klimaschutzziele nicht erreicht werden können, genauso wie andere Vorteilswirkungen oder auch die Abschwächung von Klimafolgeschäden in der Landwirtschaft. Dies stellt nicht nur einen Affront gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten dar, sondern ist auch gesellschaftlich nicht tragbar.
Die Anlage von Agroforstflächen muss in allen Bundesländern durch entsprechende Investitionsförderprogramme unterstützt werden. Hierbei fordern wir, eine gestaffelte Förderhöhe in Abhängigkeit der umgesetzten Agroforstgehölzfläche und der Komplexität der Systeme zu etablieren. So sollten die Investitionskosten zur Etablierung von Agroforstgehölzen auf den ersten 10 Hektaren Gehölzfläche eines jeden Betriebes zu 100 %, jene der weiteren 10 Hektar zu 80 % und investive Kosten für darüberhinausgehende Agroforstgehölzanpflanzungen zu mindestens 50 % gefördert werden. Dies würde die Umsetzung von Agroforstflächen deutlich beschleunigen, was wiederum auch mit positiven Effekten für den Absatzmarkt von Agroforstprodukten verbunden wäre. Die Investitionsförderung ermöglicht es, dass Landwirtinnen und Landwirten, die Agroforstsysteme mit besonders hohem Arten- und Strukturreichtum etablieren möchten, hierfür höhere Förderbeträge erhalten. Dies ist auch notwendig, da solche Agroforstsysteme, deren naturschutzfachlicher Wert als besonders hoch einzustufen ist, deutlich höhere Investitionskosten erfordern. Bei Festlegung von Förderhöchstbeträgen sollten die Grenzen in Abhängigkeit des Diversitätsgrades gestaffelt werden. Allerdings besteht hier sowohl bezüglich der Eingruppierung von Agroforstsystemtypen als auch hinsichtlich des jeweiligen Förderhöchstbetrages Nachbesserungsbedarf.
Die Implementierung des Fördertatbestandes „Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen“ in den aktuellen GAK-Rahmenplan ist sehr positiv zu bewerten. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Förderung über den GAK-Rahmenplan nicht von den an die Öko-Regelung 3 geknüpften Anforderungen abhängig gemacht werden sollte. Diese Anforderungen sind – wie in der Erläuterung zu Forderung 4 formuliert – nicht umsetzungsfördernd und zum Teil nicht praxisgerecht. Daher fordern wir, als Grundlage für die Förderung der Einrichtung eines Agroforstsystems die Definition nach § 4 GAPDZV und nicht die Anforderungen der Öko-Regelung 3 zu Grunde zu legen. Dies ist für die Nachfrage seitens der landwirtschaftlichen Praxis von erheblicher Bedeutung.
Hierbei ist zu beachten, dass neben den Kosten für Flächenvorbereitung, Einmessung, Pflanzgut und Pflanzung auch Ausgaben für Pflege- und Wässerungsmaßnahmen sowie Nachpflanzungen in den ersten zwei Anwuchsjahren zu den förderfähigen Investitionskosten zu rechnen sind. Besonders wichtig ist zudem, dass Beratungs- und Planungskosten ebenfalls als Bestandteil der investiven Kosten betrachtet und als solche gefördert werden. So erfordert die Komplexität von Agroforstflächen im Vorfeld der Flächenanlage eine Fachberatung und professionelle Flächenplanung. Diese tragen wesentlich dazu bei, dass die Anlage von Agroforstflächen gelingt und diese so gestaltet werden, dass sich die gewünschten ökologischen und ökonomischen Vorteilswirkungen über die gesamte Länge der Nutzungszeit entfalten können.
Unser Vorschlag: Mit Blick auf den Naturschutz sind Regelungen zu schaffen, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen Planungssicherheit geben und in Gebieten mit Schutzstatus eine differenzierte Bewertung auf Basis der Veränderung des Ausgangszustandes zulassen.
Die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen ist Teil der landwirtschaftlichen Nutzung, weswegen die wirtschaftliche Nutzung von Agroforstgehölzen nicht als Eingriff in die Natur zu werten ist. Dennoch bestehen in der Praxis begründete Bedenken bezüglich der naturschutzrechtlichen Konsequenzen und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit. Hinzu kommt die Tatsache, dass bereits einige Bundesländer die Etablierung von Agroforstsystemen in Schutzgebieten und/oder auf Grünland pauschal ausschließen oder zumindest stark erschweren. Hierbei wird nicht differenziert, ob die Anlage eines Agroforstsystems tatsächlich mit den Schutzzielen in Konflikt steht oder sogar zu einer Verbesserung des Ausgangszustandes beitragen würde.
Unser Vorschlag: Es braucht eine klare und rechtssichere Grundlage mit der Praktiker:innen und Behörden arbeiten können. So können verfügbare Gelder gewinnbringend für Agroforstsysteme angewendet werden. Vorbilder können hier Thüringen und Baden-Württemberg sein, die diesen Schritt bereits gegangen sind.
Es gibt derzeit keine (Planungs)Sicherheit, ob Agroforstsysteme auch über (betriebsintegrierte) Kompensationsmaßnahmen nutzbar sind. Sowohl Naturschutzbehörden, als auch Landbewirtschafter:innen wagen sich daher selten an diesen Weg heran.
Unsere Forderung: Ein Hindernis für viele landwirtschaftliche Betriebe ist fehlendes Wissen im Bereich der Agroforstwirtschaft. Daher wäre es ein sehr guter Schritt eine Agroforst-Beratungsförderung auf Länderebene einzuführen. In Bundesländern wie Thüringen und Baden-Württemberg wurde dies schon getan und von der Praxis und der Beratung angenommen.
Unser Vorschlag: Eine Steigerung der Prämie um ein erhebliches Maß – beispielsweise um das dreifache – wäre ein wichtiger nächster Schritt.
Seit 2024 wurde die Erhaltungsprämie für Agroforstsysteme (Öko-Regelung 3) auf 200€/ha Gehölzfläche erhöht. Das ist eine Erhöhung um 140€ im Vergleich zum vorherigen Wert von nur 60€/ha. Die Anreize, die dadurch geschaffen werden, sind allerdings noch immer zu gering, um Agroforstsysteme in die Fläche zu bringen. Der bisherige Erfolg der Öko-Regelung 3 ist überschaubar. 2023 wurden nur knapp 51ha der Zielmarke von 25.000ha realisiert. 2024 wurden 173 ha angemeldet.
Unser Vorschlag: Die Abstandsregelungen in der Öko-Regelung 3 führen dazu, dass viele kleinere Betriebe nicht in der Lage sind, auf ihren Schlägen Agroforstsysteme zu etablieren. Daher müssen sie abgeschafft oder angepasst werden.
Derzeit beträgt der Mindestabstand eines Agroforststreifens zum Flächenrand 20m. Das führt, besonders in den Realteilungsgebieten, dazu, dass Agroforstsysteme oftmals nicht etabliert werden können.
Anpassungen während des Förderzeitraums müssen möglichsein (betriebliche Gründe, Standortfaktoren, Klima, Pflanzware...)
Wir setzen uns für eine Vielfalt neuer Agroforstsysteme ein. Und dafür, dass bei der neuen Agroforst-Förderung traditionelle Systeme wie Streuobst und Feldhecken weiterhin mitgedacht werden.