• Neu angepflanzte Hecke mit Greifvogel

Wie eine zukunftsfähige Heckenförderung aussieht

Die Anlage und Pflege von Hecken ist in Zeiten der Klimakrise unabdingbar. Sie bietet massive Vorteile für Landwirtschaft und Gesellschaft. Allerdings sind erhebliche Kosten damit verbunden. Förderprogramme sollten attraktiv gestaltet sein und die folgenden Punkte berücksichtigen:

1. Vollfinanzierung aller Etablierungs-Kosten bei Neuanlage

Unser Vorschlag: Fördersätze für Heckenpflanzungen müssen alle Fertigstellungskosten einer Hecke in voller Höhe abdecken. Dies beinhaltet Beratung, Planung, Pflanzung und Anwuchspflege.

 

Eine Heckenpflanzung ist mit hohen Investitionskosten und später hohen Pflegekosten verbunden. Die positiven Effekte der Hecke kommen dabei erst langfristig zum Tragen. Für viele Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen ist es daher nur möglich Hecken zu pflanzen, wenn Förderprogramme alle Kosten der Anlage finanzieren. Besonders attraktiv sind dabei angemessen hohe Festbetragsfördersätze. Sie bedeuten eine hohe Planungssicherheit. Die Förderprogramme für das Anlegen von Hecken in Sachsen und Niedersachsen mit Festbetragsfördersätzen von mind. 7,50 Euro/m2 erfüllen diese Kriterien und weisen daher eine sehr erfolgreiche Bilanz auf.

 

2. Zusätzliche Förderung der Pflege notwendig

Unser Vorschlag: Ein fachgerechter Sanierungs- und Pflegeschnitt von Hecken muss erlaubt und als eigener Fördergegenstand in Hecken-Förderprogrammen enthalten sein.

Das vielerorts fehlende Heckenmanagement aufgrund geringer Förderung, mangelnder wirtschaftlich tragfähiger Nutzungsperspektive und pauschalen Restriktionen hat dazu geführt, dass viele bestehende Hecken aufgrund von Verkahlung im unteren Bereich ihre Ökosystemdienstleistungen im Erosionsschutz und dem Erhalt der Biodiversität nicht mehr erfüllen. Zudem benötigen Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen bei der Pflanzung von Hecken die Sicherheit, dass die angelegten Hecken in ihrer ursprünglichen Größe gehalten werden können und nicht in angrenzende Flächen hineinragen und dort zu Ertragsminderungen oder Verkehrsbehinderungen führen. Ohne die Perspektive, die Pflege durch Förderung zu bezahlen und ggf. an Dritte abgeben zu können, bleibt die Anlage von Hecken für viele Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen unattraktiv und wird nicht umgesetzt. Ein fachgerechter Rückschnitt ist kostenintensiv, auch bei Verwertung des Schnittgutes nicht allein wirtschaftlich tragfähig und bedarf daher angemessen hoher Fördersätze von mindestens 3,91 €/m2 alle 7-15 Jahre nach dem Vorbild der Förderrichtlinie Natürliches Erbe in Sachsen (RL NE/2014 bzw. neu FRL NE/2023).

3. Honorierung der Flächenbereitstellung bei Anlage

Unser Vorschlag: Die Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Heckenpflanzungen muss zusätzlich zu den Etablierungs- und Pflegekosten bei der Anlage honoriert werden.


Landwirt:innen und Landeigentümer:innen müssen für Heckenpflanzungen landwirtschaftliche Nutzflächen aufgeben und somit kurzfristig Ertragseinbußen und finanzielle Verluste hinnehmen. Es braucht eine Kompensation dieser Ertragseinbußen, erst dann werden Heckenpflanzungen für viele Landwirt:innen und Landeigentümer:innen attraktiv und realisierbar. Dies gilt grundsätzlich auch für die Anlage von Hecken auf öffentlichen Flächen, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Auch hier kommt es in der angrenzenden Zone durch Schattenwurf kurzfristig zu Ertragsminderungen. Diese könnten in die Fördersätze für die Investitionskosten bei Neuanlage (siehe Punkt 1) einkalkuliert oder in einem extra Fördergegenstand gefördert werden, wie beispielhaft in der AUKM “K88 – Struktur- und Landschaftselemente (Flächenbereitstellung)”. Idealerweise sollte diese Zahlung jährlich erfolgen.

4. Förderung von wirtschaftlichen Hecken-Nutzungskonzepten und Technik

Unser Vorschlag: Die naturschutzgerechte, wirtschaftliche Nutzung des Schnittgutes muss in Förderprogrammen zur Anlage und Pflege erlaubt sein. Die Entwicklung regionaler Nutzungskonzepte für die energetische Verwertung von Schnittgut oder Kompostierung und Anschaffung von Technik zur Heckenpflege sollte als eigener Fördergegenstand aufgenommen werden.


Es braucht ökonomische Nutzungsperspektiven für Hecken, um diese langfristig wieder als attraktiven Bestandteil in der Landwirtschaft zu etablieren. Regionale Nutzungskonzepte für die Biomasse der Heckenpflege und der Landschaftspflege, die mit lokalen Akteuren (Landwirt:innen, Kommune, Dienstleister:innen, Naturschutz) entwickelt werden, können diese Lücke sinnvoll füllen. Da es sich in diesem Bereich um Pionier-Projekte handelt, müssen die Erstellung und Umsetzung sowie die Anschaffung von benötigter Technik förderfähig sein. Bedingung muss sein, dass für den Naturschutz zweckmäßige Schnittintervalle von 7-15 Jahren eingehalten werden und die Pflege nur abschnittsweise erfolgt. Eine so extensive Nutzung ist alleine wirtschaftlich nicht tragfähig und steht mit den Zielen des Naturschutzes weiterhin im Einklang, sodass eine staatliche Honorierung der Flächenbereitstellung für die Hecken, die Anrechnung für GLÖZ8, sowie eine Förderung des Pflegeschnittes weiter möglich sein sollten (siehe Punkt 2).

5. Eigenes Förderprogramm für die Verbesserung der Situation für Erzeuger:innen von gebietseigenen Gehölzen für die Anlage von Feldhecken

Unser Vorschlag: Es braucht ein eigenes Förderprogramm, das den Aufbau von Ernte-Registern und Beerntungshecken für gebietseigenes Saatgut für Feldhecken sowie die finanzielle Unterstützung kleiner
Zertizierungsverbände bei der DAkkS-Akreditierung als Fördergegenstände beinhaltet.


Aktuell steht nicht ausreichend Saatgut zur Anzucht von gebietseigenen Gehölzen für Feldhecken zur Verfügung, da es nicht für alle Vorkommensgebiete, vor allem nicht für jene der neuen Bundesländer, veröffentlichte und gepflegte Ernte-Register über bestehende Erntebestände gibt. Hier braucht es dringend ein Förderprogramm, das Vorhaben zur Identifizierung passender Erntebestände, Genehmigung durch die Eigentümer:innen und Ausweisung in öffentlichen Ernte-Registern oder alternativ den Aufbau von zu diesem Zweck angelegte Beerntungshecken durch öffentliche Stellen finanziert. Die weitere Finanzierung zur Verwaltung und Pflege des Registers muss durch öffentliche Gelder sichergestellt werden. Des Weiteren erschwert das vom BMUV neu geschaffene Akkreditierungsverfahren von Zertifizierungsstellen für Gehölze bzw. Gehölzsaatgut gebietseigener Herkunft bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Erzeugung und den Verkauf von gebietseigenen Gehölzen für Baumschulen kleiner Zertifzierungsverbände. Für jene ist der bürokratische und finanzielle Aufwand der DAkkS-Akkreditierung derzeit nicht leistbar. Es braucht dringend bürokratische Erleichterungen und eine Förderung für kleinere, finanzschwächere Zertifzierungsverbände beim Prozess der Akkreditierung, denn diese sind für die Produktion von ausreichend gebietseigenen Gehölzen für Feldhecken unverzichtbar. In öffentlichen Förderprojekten sollte weiterhin auch Pflanzgut nicht DAkkS geprüfter Zertifikate verwendbar sein, welche nach bisherigem Standard die gebietseigene Herkunft glaubhaft sicherstellen können, bis eine entsprechende Verbesserung stattgefunden hat.

6. Eigene Standards für einen neuen Typ „Erntehecke“ einführen, in der auch nicht gebietsheimische Gehölze/Sorten sowie Abweichungen von bestehenden Pflanz-, Pflege- und Nutzungsstandards erlaubt sind

Unser Vorschlag: Um Feldhecken wirtschaftlich nutzen zu können, sollte ein neuer Heckentyp „Erntehecke“ mit eigenen Standards eingeführt werden.


Die Anlage von Hecken ist für Landwirt:innen wegen der Pflanz- und Pflegekosten sowie der Eintragung als Landschaftselement und dem damit verbundenen Ausschluss einer wirtschaftlichen Nutzung sowie ihrer Entfernung unattraktiv. Die Schaffung eines neuen Typs „Erntehecke“ kann interessierten Bäuerinnen und Bauern eine Nutzung sowie eine größere Flexibilität ermöglichen, während bestehende Standards für reguläre Hecken bestehen bleiben können. Insbesonders sollten die folgenden Sachverhalte für Erntehecken angepasst werden:

  • Nach §40 des BNatSchG ist die Verwendung gebietsfremder Pflanzen in der Landwirtschaft ohne Genehmigung möglich, während sie ansonsten genehmigungspflichtig ist. Feldhecken gelten als landwirtschaftliche Nutzfläche, allerdings sind hier gebietsheimische Pflanzen in der Regel vorgeschrieben und es gibt spezielle Pflanz- und Pflegevorschriften. Eine wirtschaftliche Nutzung von Hecken für Früchte, Energie- oder Wertholz, für Kräuter, Trüffel oder Pilze kann es erforderlich machen, von diesen Vorgaben abzuweichen. Für Erntehecken sollten eigene Standards und Förderhöhen gelten, insbesondere sollten nicht gebietsheimische Gehölze/Sorten sowie Abweichungen von bestehenden Pflanz-, Pflege- und Nutzungsstandards erlaubt sein.
  • Eine wirtschaftliche Nutzung der Hecke wird in den entsprechenden Förderbedingungen oft ausgeschlossen. Dies sollte für Erntehecken nicht gelten. Eine wirtschaftliche Nutzung von Erntehecken könnte den naturschutzfachlichen Wert geringfügig verringern, aber zugleich für einen höheren Anteil an Heckenstrukturen in der Landschaft sorgen.
  • Erntehecken sollten nicht als Landschaftselement zählen, um den Landwirt:innen Flexibilität zu ermöglichen. Stattdessen sollte ein 10 jähriger Bestandsschutz gelten. Es ist davon auszugehen, dass die wenigsten Landwirt:innen keinen Mehrwert innerhalb dieser zehn Jahre feststellen und es somit zu einer größeren Anzahl von Gehölzstrukturen kommt.

7. Die Flurneuordnung zur Anlage von Hecken nutzen

Zukünftig müssen im Rahmen der Flurneuordnung aktiv Hecken mitgeplant und erschaffen werden. Dies kann zum Beispiel auch bei der Wiederherstellung von überackerten Wegen oder im Zuge der Verpachtung öffentlicher Flächen geschehen.

Wir von BaumLand haben es uns zur Aufgabe gemacht, eine Verbesserung der Förderbedingungen anzuschieben, sodass sich Hecken für Landwirt:innen und Grundstückseigentümer:innen wieder lohnen. Wir sind die Heckenlobby!

  • Durch einen Mangel an Pflege entwickeln sich die Hecken in Richtung Wald

    Damit Feldgehölze regelmäßig auf den Stock gesetzt werden können!